Die am 26.07.2022 von der Bundesregierung angekündigte Lockerung der Corona-Maßnahmen führt zu einem Ende der Corona-Quarantänepflicht ab 1. August 2022. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings bestimmten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Ferner werden in der angekündigten Verordnung Ausnahmen und Betretungsverbote näher definiert:
Diese Beschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigentest, fallen aber, wenn dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten
Bis zur Veröffentlichung der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Sobald die Kundmachung erfolgt ist, werden die FAQ auf wko.at/corona aktualisiert
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