Nach langen Verhandlungen ist eine Einigung mit der Österreichischen Gesundheitskasse in Form eines bundesweiten Gesamtvertrages für Perücken gelungen.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen für die Vertragsvergabe garantieren eine qualitativ hochwertige Sachleistungsversorgung. Die bisher in einigen Bundesländern fällige Vorfinanzierung durch die Versicherten entfällt. Dieser Gesamtvertrag für Perücken stellt österreichweit eine einheitliche und flächendeckende, qualitative Sachleistungsversorgung in allen Bundesländern nach medizinisch festgelegten Indikationen und Leistungen ohne Zuzahlungen für die Anspruchsberechtigten sicher. Dadurch werden ab 1. Jänner 2023 die bisher in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Leistungen auf ein hohes Niveau vereint.
Dieser Gesamtvertrag gilt für alle Versicherten der ÖGK, die Bundesinnung bemüht sich um eine Ausweitung dieser gesamtvertraglichen Regelung auf alle Krankenversicherungsträger.
Vielen Dank an Peter F. Pfister, der im Auftrag der Bundesinnung der Friseure und Perückenmacher:innen erfolgreich die langen Verhandlungen geführt hat.
© WKO Bundesinnung der Friseure 2022